Arbeitsrecht

Im Rahmen des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer vertreten wir insbesondere beim Erhalt einer Kündigung im Kündigungsschutzverfahren, bei Erhalt einer Abmahnung oder Streitigkeiten bezüglich Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsansprüchen, Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz und bei sämtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber (beispielsweise bei der einvernehmlichen Aufhebung von Arbeitsverhältnissen).

Arbeitgeber unterstützen wir bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und sonstigen Betriebsvereinbarungen sowie bei der Kündigung von Arbeitnehmern. Wir vertreten Arbeitgeber sowohl im Arbeitsgerichtsprozess als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmern.